Spielbanktest
Eine Note, und daneben steht, wofür sie abgezogen wurde.

Guide

Das 1.000-Euro-Limit und wofür LUGAS wirklich zuständig ist

Kaum eine Zahl wird im deutschen Markt so oft falsch weitergereicht wie diese. Das monatliche Einzahlungslimit ist weder eine Hausregel noch eine feste Mauer, und wer beides verwechselt, plant an der Realität vorbei.

Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt, dass jeder Spieler bei der Registrierung selbst ein monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festlegt, und deckelt es grundsätzlich bei 1.000 Euro. Solange kein Limit gesetzt ist, darf überhaupt nicht teilgenommen werden.

Entscheidend ist das Wort anbieterübergreifend. Die Summe gilt für alle in Deutschland erlaubten Häuser zusammen und wird je Kalendermonat gerechnet. Wer zwei Konten führt, hat nicht zweimal den Betrag zur Verfügung, sondern einmal, verteilt. Auch die Trennung nach Spielart hilft nicht: Sportwette und Automatenspiel greifen auf denselben Topf zu.

Damit das funktioniert, fragt der Anbieter vor jeder einzelnen Einzahlung eine zentrale Datei ab und erfährt, ob der Betrag noch im Rahmen liegt. Diese Datei ist LUGAS. Sie ist kein Bonitätsregister und speichert keine Bewertung Ihrer Person, sondern Aktivität.

Sie erfüllt eine zweite Aufgabe, die im Alltag öfter auffällt als die erste: bei erlaubten Anbietern kann immer nur ein Konto gleichzeitig aktiv sein. Wer in einem Tab ein Spiel offen hat und sich nebenan anmeldet, wird nicht schikaniert, sondern erlebt genau diese Regel.

Der Betrag ist eine Regelgrenze und keine absolute Decke. Auf Antrag kann die Aufsicht ein höheres Limit zulassen, in der Praxis bis zu 10.000 Euro im Monat. Verlangt wird ein Nachweis entsprechender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in überprüfbarer Form; eine Selbstauskunft genügt ausdrücklich nicht, und der Nachweis ist zu wiederholen.

Eine Anhebung wirkt außerdem nicht sofort, sondern erst nach einer gesetzlichen Schutzfrist. Und es besteht kein Anspruch darauf: ob ein Haus das Verfahren überhaupt anbietet, bleibt seine Entscheidung.

Zweierlei. Erstens werten wir eine niedrige Obergrenze in der Kasse nicht ab, wenn sie nur das Gesetz abbildet. Ein Eingabefeld, das bei 1.000 Euro schließt, ist kein Nachteil des Hauses, sondern die Rechtslage in der Maske.

Zweitens darf kein Anbieter damit werben, dass bei ihm ein erhöhtes Limit zu haben ist. Tut er es doch, ist das ein Befund. Wir behandeln die Anhebung deshalb als Verfahren, das man kennen sollte, und nicht als Argument für eine Anmeldung.