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Lizenz selbst prüfen: so liest man die Whitelist der GGL
Ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, muss niemand glauben. Die Aufsicht führt ein öffentliches Verzeichnis, und es kostet zwei Minuten, dort selbst nachzusehen. Drei Eigenheiten dieser Liste führen allerdings regelmäßig zu falschen Ergebnissen.
Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale. Sie veröffentlicht die Übersicht erlaubter Anbieter auf gluecksspiel-behoerde.de und hält sie laufend nach. Ein Eintrag nennt den Erlaubnisinhaber, die Anschrift, die Erlaubnisart, den Vertriebsweg und das Vertriebsgebiet.
Achten Sie auf den Stand oben auf der Seite. Eine Erlaubnis kann hinzukommen und wegfallen, und eine Kopie von vor einem halben Jahr, auch unsere, beweist für heute nichts.
Der häufigste Fehlschluss entsteht an dieser Stelle. Erlaubnisinhaber ist selten die Marke aus der Werbung, sondern eine Gesellschaft mit einem ganz anderen Namen, oft mit Sitz auf Malta. Wer den Markennamen eintippt, findet nichts und schließt daraus, das Angebot sei nicht erlaubt, obwohl die Erlaubnis existiert.
Das Verzeichnis führt zu jedem Erlaubnisinhaber die Domains, für die seine Erlaubnis gilt. Genau danach suchen Sie: nach der Adresse aus der Adresszeile, Zeichen für Zeichen. Das schützt zugleich vor der umgekehrten Verwechslung, denn es gibt erlaubte Marken, deren Name einem unerlaubten Angebot ähnelt, ohne mit ihm etwas zu tun zu haben.
Das Verzeichnis veröffentlicht zu keinem einzigen Eintrag eine Erlaubnisnummer. In dieser öffentlichen Form existiert sie schlicht nicht. Wenn eine Vergleichsseite oder ein Seitenfuß eine deutsche Lizenznummer angibt, stammt sie entweder aus einer anderen Rechtsordnung oder sie ist erfunden.
Was stattdessen dort steht, ist das Datum der erstmaligen Erlaubnis und gegebenenfalls das der Folgeerlaubnis. An dieser Angabe können Sie ein Datenblatt prüfen, auch unseres.
Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist keine Erlaubnis für Bankhalterspiele. Roulette, Black Jack und Baccara sind unter ihr ausdrücklich unzulässig, und Tisch- und Live-Angebote sind in der bundesweiten Erlaubnis insgesamt eng begrenzt.
Ebenso trennt das Register Sportwetten und Online-Poker. Ein Konzern kann mehrere Erlaubnisse und mehrere Domains halten, und was für die eine Domain gilt, sagt über die andere nichts.
Es gibt einen Nebeneffekt, der viele Leser überrascht. Hat die Aufsicht ein unerlaubtes Angebot öffentlich benannt, kann sie Zahlungsdienstleistern untersagen, an Zahlungen dorthin und an Auszahlungen von dort mitzuwirken. Eine deutsche Karte oder Überweisung kann deshalb ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Wer sein Geld in dieser Lage zurückhaben will, hat es mit einem Anbieter zu tun, der keiner deutschen Aufsicht untersteht. Das ist der praktische Grund, die zwei Minuten vorher zu investieren.